Translations:Verarbeitungstätigkeit/2/de: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2022, 06:03 Uhr
- Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Artikel 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert:
- Es ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten.
- D.h. jeder Vorgang oder Prozess, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob sie z.B. nur gespeichert oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit.