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Nach Aufgabe der Meldung hat der Meldende noch die Möglichkeit, einen anonymen Postkasten für die Meldung zu erstellen. Dieser Postkasten dient zur Kommunikation mit dem Bearbeiter der Meldung. Durch ihn kann man dem Bearbeiter noch weiterhelfen, falls Unklarheiten zur Meldung auftauchen und Rückfragen notwendig werden.