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Berechtigtes Interesse

Wird bei der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung die Option "berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten" ausgewählt, sollte dies im Anmerkungsfeld entsprechend erklärt und begründet werden. Zusätzlich kann die Auswahl dieser Option bei mindestens einer Kategorie von Betroffenen das Einblenden des Schritts 2.1 Interessenabwägung auslösen.

In diesem Schritt können folgende Punkte detailliert dargestellt werden:

  • Erläuterung des berechtigten Interesses
  • Erforderlichkeit
  • Entgegenstehende Interessen der betroffenen Person
  • Abwägung der Interessen oder Grundrechte und -freiheiten der betroffenen Person


Wenn die Verarbeitungstätigkeit bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung als Haupt-VT hinterlegt ist, dann wird der Text der Erläuterung des berechtigten Interesses in dieser im Schritt 4.4 Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit angezeigt.


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