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Es müssen zu jeder Betroffenenkategorie die Rechtsgrundlagen nach Artikel 6 DSGVO Rechtmäßigkeit der Verarbeitung angegeben werden. Für dies bietet die Spalte "Rechtmäßigkeit der Verarbeitung" folgende Gründe an:

  • Einwilligung zur Verarbeitung durch betroffene Person
  • lebenswichtige Interessen
  • rechtliche Verpflichtung
  • Vertragserfüllung bzw. vorvertragliche Maßnahmen
  • im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt
  • berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
  • sonstige Gründe (DSGVO: rechtlich nicht zulässig)
Dieses Option dient hauptsächlich als Platzhalter, für den Fall, dass die Rechtsgrundlage noch nicht ganz klar ist! Sie ist keinenfalls eine gültige Rechtsgrundlage laut Artikel 6 der DSGVO. Sie sollte also in der fertigen VT nicht vorkommen, sondern durch eine gültige Rechtsgrundlage ersetzt werden!