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Löschen und außer Kraft setzen einer Verarbeitungstätigkeit

  • Durch "Verarbeitungstätigkeit löschen" können Sie Verarbeitungstätigkeiten, die noch nicht abgeschlossen sind, löschen.
  • Achtung: Abgeschlossene Verarbeitungstätigkeiten können, aufgrund der Historisierung, nicht mehr gelöscht werden! Sie können lediglich in der Übersicht unter "Datenschutz → Verarbeitungsregister → Verarbeitungstätigkeiten" durch den Button "Verarbeitungstätigkeit außer Kraft setzen" außer Kraft gesetzt werden.
  • Außer Kraft gesetzte Verarbeitungstätigkeiten können nicht mehr aktiviert werden!