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Beispiel: Die erste Erinnerung ist für 1 Tag vor Redaktionsschluss gesetzt, die zweite für 5 Tage. Die Erinnerung zum Fristende der Maßnahme ist für 3 Tage gesetzt. Der Redaktionsschluss des Analysezeitraums ist der 30. Juni, das Fristende der Maßnahme ist der 31. Juli. In diesem Fall bekommt der Verantwortliche einer Maßnahme eine Erinnerung zur Fortschrittsmeldung am 25. Juni und eine am 29. Juni. Die Erinnerung an das Fristende kommt am 28. Juli. Wurden für die Maßnahme keine Fortschrittsmeldungen angefordert, so erhält der Verantwortliche nur die Erinnerung an das Fristende.