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Genehmigte Verhaltensregeln werden häufig als „Code of Conduct“ bezeichnet. Sie werden von einem Zusammenschluss, z.B. einem Verband oder Verein wie Berufsverbänden oder Kammern veröffentlicht. Der Zusammenschluss gibt die genehmigten Verhaltensregeln als verbindliche Vorgaben aus, um die datenschutzrechtliche Verhaltensweisen der Mitglieder festzulegen. In der DSFA ist zu beschreiben, ob es genehmigte Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DSGVO gibt, zu denen das Unternehmen sich bekennen und deren Anforderungen sie umsetzen bzw. einhalten.