Menü aufrufen
Toggle preferences menu
Persönliches Menü aufrufen
Nicht angemeldet
Ihre IP-Adresse wird öffentlich sichtbar sein, wenn Sie Änderungen vornehmen.

DSFA

DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter Datenschutz → DSFA durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis