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Weitere Optionen
Die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung sollte zu jeder Verarbeitungstätigkeit durchgeführt werden. Mit HITGuard können diese Überprüfungsschritte nachweislich dokumentiert werden. In manchen Fällen ist die Erforderlichkeitsprüfung für das Verarbeitungsregister zu dokumentieren. Die DSFA wurde aber bereits durchgeführt, wenn diese zum Beispiel gemeinsam mit einem externen Berater erstellt wurde. In diesem Fall möchten Sie ggf. keine weitere DSFA mehr in HITGuard dokumentieren. Für die zentrale Sammlung Ihrer Dokumente im Falle einer behördlichen Kontaktaufnahme möchten Sie alle Dokumente in HITGuard zusammenführen. In diesem Fall können Sie in diesem Schritt kennzeichnen, dass eine DSFA bereits erfolgt ist. Laden Sie den DSFA Bericht hier hoch und legen Sie fest, dass in HITGuard keine weiteren DSFA Dokumentationsschritte mehr durchzuführen sind.