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Version vom 8. Januar 2021, 14:37 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
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Gefährdungslagen können im Anschluss bewertet werden, in dem eine Eintrittswahrscheinlichkeit und ein Schadensausmaß ausgewählt wird. Dadurch ergibt sich die Risikokennzahl nach der die Gefährdungslage z.B. im Risikomanagement Dashboard angezeigt wird. Diese Bewertung erfolgt nach der Schadensausmaßklassifikation. Das heißt: Wurde eine Gefährdungslage in einem Managementsystem mit Klassifikation "Standard" bewertet, kann sie in einem anderen Managementsystem mit der Klassifikation "Datenschutz" anders bewertet werden (solange sie nicht als "Privat" gekennzeichnet ist).