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Datenschutz-Folgenabschätzung

Aus HITGuard User Guide
Version vom 8. September 2020, 05:56 Uhr von Faha (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss laut DSGVO dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. D…“)
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Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss laut DSGVO dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.

Die DSFA in weiterer Folge (wenn notwendig) muss mehrere Schritte absolvieren für die VT(s) zu dokumentieren sind inkl. einer Risikobewertung und Maßnahmeplanung.