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Version vom 14. März 2024, 08:00 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
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Empfohlener Umsetzungszeitraum
Abhängig von der Kritikalität der Maßnahme ergibt sich der empfohlene Startzeitpunkt für die Behebung der Maßnahme.

  1. HOCH: unmittelbar nach der Übermittlung der Auditfeststellungen
  2. MITTEL: 1 bis spätestens 2 Monate nach der Übermittlung der Auditfeststellungen
  3. NIEDRIG: 2 bis spätestens 4 Monate nach der Übermittlung der Auditfeststellungen