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Hinweisgebersystem bereitstellen

Wird die Option "Hinweisgebersystem bereitstellen" aktiviert, fungiert das Fallmanagementsystem als Hinweisgebersystem. Wählt man weiters die Option "Anonyme Meldung möglich", handelt es sich um ein Hinweisgebersystem gemäß EU-Richtlinie 2019/1937. Hinweise von Hinweisgebern können dadurch anonym erstellt und gemeldet werden. In Deutschland ist es wegen dem HinSchG § 16 Abs. 1 nicht verpflichtend, die Meldekanäle so zu gestalten, dass die Abgabe anonymer Meldungen möglich ist, weshalb die Option "nur offene Meldung möglich" verfügbar ist.

Wird diese Option bei mehreren Fallmanagementsystemen aktiviert, kann ein anonymer Hinweisgeber den Schwerpunkt, zu dem der Hinweis erfolgen soll, aus einer Auswahlliste wählen. Die Erreichbarkeit des Hinweisgebersystems kann konfiguriert werden, mehr dazu hier.