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Version vom 19. Juni 2023, 07:36 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
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Dafür kann eingeschränkt werden, welche Verarbeitungstätigkeiten betrachtet werden sollen. Es gibt folgende Einschränkungsmöglichkeiten:

  • Alle verwendeten Betroffenenkategorien: Alle Betroffenenkategorien die in Verarbeitungstätigkeiten vorkommen, egal für welche Verantwortlichkeit und Organisations-/Gesellschaftsregister.
  • Nach interne Verantwortlichkeit: Nur Betroffenenkategorien die in Verarbeitungstätigkeiten vorkommen, bei denen die Verantwortlichkeit intern liegt. Dabei muss weiters eingeschränkt werden, welche internen Verantwortlichkeiten berücksichtigt werden sollen.
  • Nach Organisationsregister: Nur Betroffenenkategorien die in Verarbeitungstätigkeiten vorkommen, die den ausgewählten Organisationsregistern zugewiesen sind.
  • Nach Gesellschaftsregister: Nur Betroffenenkategorien die in Verarbeitungstätigkeiten vorkommen, die den ausgewählten Gesellschaftsregistern zugewiesen sind.