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Version vom 11. Mai 2022, 11:28 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)

Gefährdungslagen können im Anschluss bewertet werden, indem eine Eintrittswahrscheinlichkeit und ein Schadensausmaß ausgewählt werden. Dadurch ergibt sich die Risikokennzahl, nach der die Gefährdungslage z.B. im Risikomanagement Dashboard angezeigt wird. Diese Bewertung erfolgt nach der Schadensausmaßklassifikation. Das heißt: wurde eine Gefährdungslage in einem Managementsystem mit der Klassifikation "Standard" bewertet, kann sie in einem anderen Managementsystem mit der Klassifikation "Datenschutz" anders bewertet werden (solange sie nicht als "Privat" gekennzeichnet ist).