Fallmanagement-Einstellungen
Weitere Optionen
Schwerpunkt und Beschreibung
Generell kann ein Fallmanagementsystem (auch Vorfallmanagementsystem genannt) für verschiedene Zwecke eingesetzt werden. Mögliche Anwendungsfälle sind:
- zur Erfassung von Informationssicherheits-Vorfällen,
- zum Data Breach Management,
- als Hinweisgebersystem nach EU-Richtlinie 2019/1937,
- und vieles mehr.
Werden mehrere Fallmanagementsysteme betrieben, wird dem Anwender bei Erstellung einer neuen Meldung eine Auswahl des Schwerpunktes, zu dem die Meldung erfolgen soll, angeboten. Hierzu werden in einer Auswahlliste die Schwerpunkte der Fallmanagementsysteme aufgelistet und zur getroffenen Auswahl wird die Beschreibung des Schwerpunktes angezeigt. Anhand dieser Informationen soll der Anwender selbst entscheiden können, in welches System die Meldung erfolgen soll.
Wird die Option „Anonyme Meldung möglich (Hinweisgebersystem)" aktiviert, fungiert das Fallmanagementsystem als Hinweisgebersystem gemäß EU-Richtlinie 2019/1937. Hinweise von Hinweisgebern können dadurch anonym erstellt und gemeldet werden. Ist diese Option nicht aktiviert, können Hinweise nur von angemeldeten Benutzern erstellt werden. Wird diese Option bei mehreren Fallmanagementsystemen aktiviert, kann ein anonymer Hinweisgeber den Schwerpunkt, zu dem der Hinweis erfolgen soll aus einer Auswahlliste wählen. Zur getroffenen Auswahl wird die Beschreibung des Schwerpunktes angezeigt. Dabei stehen nur Fallmanagementsysteme zur Auswahl, bei denen die Option "Anonyme Meldung möglich (Hinweisgebersystem)" aktiviert wurde.
Standard-Fallmanagementsystem:
- Werden mehrere Fallmanagementsysteme aktiviert, so kann eines als „Standard-Fallmanagementsystem“ ausgewählt werden. Dies hat zur Folge, dass es das vorausgewählte System ist, wenn ein neuer Hinweis durch einen Hinweisgeber erstellt wird."
