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Es wurden 2 Übersetzungen gefunden.

NameAktueller Text
 V Deutsch (de)Sofern die Erforderlichkeit einer DSFA nicht durch eine klare Verpflichtung zur Durchführung bzw. Nicht-Durchführung vorgegeben ist, liegt es im Ermessen des Verantwortlichen die Erforderlichkeit der Durchführung der DSFA zu beurteilen.
Dabei helfen die Angaben der Art. 29 Datenschutzgruppe. Die Handhabung der Liste der Kriterien ist mittels einer Faustregel wie folgt zu empfehlen: Ein hohes Risiko besteht jedenfalls, wenn mindestens zwei der Kriterien aus WP 248 (unten) oder mindestens eines der Kriterien aus Art. 35 DSGVO (oben) erfüllt sind. In diesem Fall sollte eine DSFA durchgeführt werden.
 V Englisch (en)If the necessity of a DPIA is not specified by a clear obligation to perform or not perform it, it is at the discretion of the examiner to assess the necessity of performing the DPIA.
The information provided by the Art. 29 Data Protection Working Party will help in this regard. The handling of the list of criteria is recommended using a rule of thumb as follows: A high risk exists in any case if at least two of the criteria of WP 248 (bottom) or at least one of the criteria of Art. 35 GDPR (top) are met. In this case a DPIA should be carried out.