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VTs

VTs ist die Abkürzung für Verarbeitungstätigkeiten. Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Art. 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert:

  • jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. D.h. jeder Vorgang oder Prozess, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob sie nur gespeichert oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit.
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