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Version vom 15. Juni 2023, 12:15 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)

Bei jeder Änderung der Eintrittswahrscheinlichkeit, des Schadensausmaßes und/oder Status, muss derjenige, der die Änderung durchführt, einen Eintrag zum Änderungsprotokoll mit Begründung und Datum für seine Änderung angeben. Nur wenn dies eingetragen wird, kann die Änderung durchgeführt werden. Ein Protokoll scheint anschließend in der zeitlichen Entwicklung des Risikos auf. Veränderungen an der Schadensausmaßbeurteilung scheinen nur in den Managementsystemen auf, die dieselbe Schadensausmaßklassifikation verwenden.