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Datenschutz-Folgenabschätzung

Aus HITGuard User Guide

Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss laut DSGVO dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.

In HITGuard erfolgen diese DSFA-Erforderlichkeitsprüfungen und DSFA's unter dem Menüpunkt "Datenschutz → DSFA".

Eine DSFA in HITGuard kombiniert die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung und die folgende DSFA in einem. Zuerst wird die Erforderlichkeitsprüfung durchgeführt und anschließend je nach Ergebnis dieser muss im Anschluss eine DSFA durchgeführt werden oder nicht.