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Version vom 22. August 2025, 06:34 Uhr von FuzzyBot (Diskussion | Beiträge) (Neue Version von externer Quelle importiert)
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Eine Schutzbedarfsanalyse kann neubewertet werden, solange es keine aktuellere/jüngere SBA gibt, die zumindest eine gleiche Ressource oder Datenkategorie für dieselbe OrgEh/Prozess bewertet. Außerdem muss die Schutzbedarfsanalyse für eine Neubewertung erst abgeschlossen sein.