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==== TOMs ====
==== TOMs ====
TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen oder Kontrollen, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwendet werden.  
TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen oder Kontrollen, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwendet werden.  
Nach Art. 32 DSGVO sind Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Kriterien, die die TOM erfüllen müssen, ebenso wie einige Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind in Art. 32 Abs. 1 DSGVO beschrieben.<p>Mehr zur Erstellung und Verwendung von TOMs in HITGuard finden Sie unter [[Special:MyLanguage/TOMs|Datenschutz → TOMs]].
Nach Art. 32 DSGVO sind Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Kriterien, die die TOM erfüllen müssen, ebenso wie einige Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind in Art. 32 Abs. 1 DSGVO beschrieben.<p>Mehr zur Erstellung und Verwendung von TOMs in HITGuard finden Sie [[Special:MyLanguage/TOMs|hier]].

Aktuelle Version vom 6. Dezember 2024, 13:02 Uhr

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==== TOMs ====
TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen oder Kontrollen, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwendet werden. 
Nach Art. 32 DSGVO sind Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Kriterien, die die TOM erfüllen müssen, ebenso wie einige Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind in Art. 32 Abs. 1 DSGVO beschrieben.<p>Mehr zur Erstellung und Verwendung von TOMs in HITGuard finden Sie [[Special:MyLanguage/TOMs|hier]].

TOMs

TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen oder Kontrollen, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwendet werden.

Nach Art. 32 DSGVO sind Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Kriterien, die die TOM erfüllen müssen, ebenso wie einige Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind in Art. 32 Abs. 1 DSGVO beschrieben.

Mehr zur Erstellung und Verwendung von TOMs in HITGuard finden Sie hier.

Inhaltsverzeichnis