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VT ist die Abkürzung für Verarbeitungstätigkeit. Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Art. 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert: | |||
Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Art. 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert: | |||
:* jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. D.h. jeder Vorgang oder Prozess, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob sie nur gespeichert oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit. | :* jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. D.h. jeder Vorgang oder Prozess, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob sie nur gespeichert oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit. |
Version vom 23. Oktober 2023, 13:10 Uhr
Verarbeitungstätigkeit/VT
VT ist die Abkürzung für Verarbeitungstätigkeit. Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Art. 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert:
- jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. D.h. jeder Vorgang oder Prozess, der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob sie nur gespeichert oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit.