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Aktuelle Version vom 20. Oktober 2023, 06:52 Uhr
Folgenabschätzung
- Hier wird angezeigt, ob es zur aktuellen Verarbeitungstätigkeit eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gibt und wenn ja, was der aktuelle Status der DSFA ist. Das Ergebnis der Datenschutz-Folgenabschätzung kann auch bestimmen, dass diese Verarbeitungstätigkeit nicht mehr durchgeführt werden darf, da sie nicht mit den Datenschutzbestimmungen im Einklang ist.
- Folgende Status sind für die DSFA möglich:
- Keine Prüfung vorhanden → keine DSFA ist mit der VT verknüpft.
- DSFA notwendig → DSFA verknüpft aber noch kein Ergebnis vorhanden.
- DSFA nicht notwendig → DSFA verknüpft und als nicht notwendig befunden.
- DSFA beigelegt → DSFA verknüpft, Datei angehängt aber noch kein Ergebnis hinterlegt.
- VT freigegeben → DSFA vorhanden und als Ergebnis darf die VT durchgeführt werden.
- VT mit Auflage → DSFA vorhanden und als Ergebnis darf die VT erst wieder durchgeführt werden wenn die Auflagen (Maßnahmen/Kontrollen) umgesetzt worden sind.
- VT untersagt → DSFA vorhanden und als Ergebnis darf die VT nicht mehr durchgeführt werden, da sie gegen die datenschutzrechtlichen Vorgaben verstößt.
- Mehr zu Datenschutz-Folgenabschätzungen finden Sie unter "Datenschutz → DSFA".