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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/29/de: Unterschied zwischen den Versionen

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<u>Whitelisting:</u>
<u>Whitelisting:</u> Wenn die Verarbeitungstätigkeit auf der Liste der Arten von Verarbeitungstätigkeiten steht, für die keine DSFA notwendig ist, die die Aufsichtsbehörde erstellen kann (Art. 35 Abs. 5), kann die Datenschutz-Folgenabschätzung entfallen.
:Wenn die Verarbeitungstätigkeit auf der Liste der Arten von Verarbeitungstätigkeiten steht, für die keine DSFA notwendig ist, die die Aufsichtsbehörde erstellen kann (Art. 35 Abs. 5), kann die Datenschutz-Folgenabschätzung entfallen.

Aktuelle Version vom 6. März 2023, 12:10 Uhr

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<u>Whitelisting:</u> Wenn die Verarbeitungstätigkeit auf der Liste der Arten von Verarbeitungstätigkeiten steht, für die keine DSFA notwendig ist, die die Aufsichtsbehörde erstellen kann (Art. 35 Abs. 5), kann die Datenschutz-Folgenabschätzung entfallen.

Whitelisting: Wenn die Verarbeitungstätigkeit auf der Liste der Arten von Verarbeitungstätigkeiten steht, für die keine DSFA notwendig ist, die die Aufsichtsbehörde erstellen kann (Art. 35 Abs. 5), kann die Datenschutz-Folgenabschätzung entfallen.