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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/68/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Dazu müssen mehrere Punkte geklärt werden:
Dazu müssen mehrere Punkte geklärt werden:
* Rechtmäßigkeit der Verarbeitung:
* Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5 Abs 1 a) DSGVO):
:: Hier werden die Rechtmäßigkeiten der Verarbeitungen der einzelnen Datenkategorien aufgelistet. (Datenkategorien aus Haupt-VT)
:: Hier werden die Rechtmäßigkeiten der Verarbeitungen der einzelnen Datenkategorien aufgelistet. (Datenkategorien aus Haupt-VT)
* Zweckbindungsprinzip (Art. 5 Abs 1 b DSGVO):
* Zweckbindungsprinzip (Art. 5 Abs 1 b) DSGVO):
:: Es muss erklärt werden warum die Verarbeitungszwecke bestimmt, eindeutig definiert und rechtmäßig sind.
:: Es muss erklärt werden, warum die Verarbeitungszwecke bestimmt, eindeutig definiert und rechtmäßig sind.
* Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c DSGVO):
* Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO):
:: Es muss erklärt werden warum die erhobenen Daten erforderlich, notwendig und relevant sind.
:: Es muss erklärt werden, warum die erhobenen Daten erforderlich, notwendig und relevant sind.
* Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 d DSGVO):
* Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 d) DSGVO):
:: Es muss beschrieben werden, welche Schritte unternommen werden um die Qualität der Daten (Korrektheit, Aktualität, etc.) sicherzustellen.
:: Es muss beschrieben werden, welche Schritte unternommen werden um die Qualität der Daten (Korrektheit, Aktualität etc.) sicherzustellen.
:: Es können Maßnahmen und Kontrollen, die die Qualität der Daten sicherstellen, verknüpft werden.
:: Es können Maßnahmen und Kontrollen, die die Qualität der Daten sicherstellen, verknüpft werden.
* Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e DSGVO):
* Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO):
:: Es muss die Speicherdauer (Löschfrist) der Daten inklusive Begründung für diese angegeben werden. Dies erfolgt allerdings schon im Schritt "Daten und Betriebsmittel" und wird daher hier nicht angeführt.
:: Es muss die Speicherdauer (Löschfrist) der Daten inklusive Begründung für diese angegeben werden. Dies erfolgt allerdings schon im Schritt "Daten und Betriebsmittel" und wird daher hier nicht angeführt.

Version vom 28. Juli 2022, 10:36 Uhr

Information zur Nachricht (bearbeiten)
Zu dieser Nachricht ist keine Dokumentation vorhanden. Sofern du weißt, wo und in welchem Zusammenhang sie genutzt wird, kannst du anderen Übersetzern bei ihrer Arbeit helfen, indem du eine Dokumentation hinzufügst.
Nachricht im Original (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Dazu müssen mehrere Punkte geklärt werden:
* Beschreibung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
:: Hier kann unter Berücksichtigung der nachfolgenden Informationen erklärt werden, warum die Verarbeitungstätigkeit für den Zweck notwendig und verhältnismäßig ist.
* Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5 Abs 1 a) DSGVO):
:: Hier werden die Rechtmäßigkeiten der Verarbeitungen der einzelnen Datenkategorien aufgelistet. (Datenkategorien aus Haupt-VT)
* Zweckbindungsprinzip (Art. 5 Abs 1 b) DSGVO):
:: Es muss erklärt werden, warum die Verarbeitungszwecke bestimmt, eindeutig definiert und rechtmäßig sind.
* Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO):
:: Es muss erklärt werden, warum die erhobenen Daten erforderlich, notwendig und relevant sind.
* Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 d) DSGVO):
:: Es muss beschrieben werden, welche Schritte unternommen werden um die Qualität der Daten (Korrektheit, Aktualität etc.) sicherzustellen.
:: Es können Maßnahmen und Kontrollen, die die Qualität der Daten sicherstellen, verknüpft werden.
* Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO):
:: Es muss die Speicherdauer (Löschfrist) der Daten inklusive Begründung für diese angegeben werden. Dies erfolgt allerdings schon im Schritt "Daten und Betriebsmittel" und wird daher hier nicht angeführt.

Dazu müssen mehrere Punkte geklärt werden:

  • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5 Abs 1 a) DSGVO):
Hier werden die Rechtmäßigkeiten der Verarbeitungen der einzelnen Datenkategorien aufgelistet. (Datenkategorien aus Haupt-VT)
  • Zweckbindungsprinzip (Art. 5 Abs 1 b) DSGVO):
Es muss erklärt werden, warum die Verarbeitungszwecke bestimmt, eindeutig definiert und rechtmäßig sind.
  • Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO):
Es muss erklärt werden, warum die erhobenen Daten erforderlich, notwendig und relevant sind.
  • Richtigkeit (Art. 5 Abs. 1 d) DSGVO):
Es muss beschrieben werden, welche Schritte unternommen werden um die Qualität der Daten (Korrektheit, Aktualität etc.) sicherzustellen.
Es können Maßnahmen und Kontrollen, die die Qualität der Daten sicherstellen, verknüpft werden.
  • Speicherbegrenzung (Art. 5 Abs. 1 e) DSGVO):
Es muss die Speicherdauer (Löschfrist) der Daten inklusive Begründung für diese angegeben werden. Dies erfolgt allerdings schon im Schritt "Daten und Betriebsmittel" und wird daher hier nicht angeführt.