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Aktuelle Version vom 28. Juli 2022, 10:36 Uhr
Für jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut Datenschutz-Grundverordnung, dokumentiert und entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.