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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/1/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut Datenschutz-Grundverordnung, dokumentiert und entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.
Für jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut Datenschutz-Grundverordnung, dokumentiert und entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Aktuelle Version vom 28. Juli 2022, 10:36 Uhr

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Für jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut Datenschutz-Grundverordnung, dokumentiert und entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Für jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut Datenschutz-Grundverordnung, dokumentiert und entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.