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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/72/de: Unterschied zwischen den Versionen

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:: Dazu wird eine Liste der Empfänger in Drittländer angezeigt. Diese kommt aus der Haupt-VT.
:: Dazu wird eine Liste der Empfänger in Drittländer angezeigt. Diese kommt aus der Haupt-VT.
* Standpunkt der Betroffenen
* Standpunkt der Betroffenen
:: Es muss beschrieben ob und wie der Standpunkt der Betroffenen erhoben wurde.  
:: Es muss beschrieben werden, ob und wie der Standpunkt der Betroffenen erhoben wurde.  
:: Falls er nicht erhoben wurde muss dies begründet werden!
:: Falls er nicht erhoben wurde, muss dies begründet werden!

Version vom 15. November 2021, 08:18 Uhr

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Nachricht im Original (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Dazu müssen mehrere Punkte der DSGVO geklärt werden:
* Informationspflicht (Art 12-14 DSGVO) und Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 DSGVO):
:: Es muss beschrieben werden, wie die Betroffenen über die Verarbeitung informiert werden, welche Informationen Ihnen auf welche Art und Weise zur Verfügung gestellt werden und wie die Einwilligung der Verarbeitung eingeholt wird, falls diese erforderlich ist.
:: Dafür können hier Maßnahmen und Kontrollen zum Nachweis der Einhaltung der Informationspflicht und Einwilligung des Betroffenen verknüpft werden.
* Betroffenenrechte (Art 13-22 DSGVO):
:: Es muss erklärt werden, wie Betroffene ihr Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch ausüben können.
:: Dafür können hier Maßnahmen und Kontrollen zum Nachweis der Einhaltung der Betroffenenrechte zugeordnet werden.
* Auftragsverarbeitung (Art 28 DSGVO):
:: Es muss erklärt werden, ob und warum die Verpflichtungen der Auftragsverarbeiter klar definiert und vertraglich geregelt sind.
:: Dazu wird eine Liste der Auftragsverarbeiter angezeigt. Diese kommen aus der Haupt-Verarbeitungstätigkeit.
* Datenübermittlung in Drittländer (Art 44-49 DSGVO):
:: Es muss erklärt werden, ob Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU stattfinden sowie ob und wie diese Daten angemessen geschützt werden.
:: Dazu wird eine Liste der Empfänger in Drittländern angezeigt. Diese kommt aus der Haupt-VT.
* Standpunkt der Betroffenen
:: Es muss beschrieben werden, ob und wie der Standpunkt der Betroffenen erhoben wurde. 
:: Falls er nicht erhoben wurde, muss dies begründet werden!

Dazu müssen mehrere Punkte der DSGVO geklärt werden:

  • Informationspflicht (Art 12-14 DSGVO) und Einwilligung des Betroffenen (Art. 6 DSGVO):
Es muss beschrieben werden wie die Betroffenen über die Verarbeitung informiert werden, welche Informationen Ihnen auf welche Art und Weise zur Verfügung gestellt werden und wie die Einwilligung der Verarbeitung eingeholt wird, falls diese erforderlich ist.
Dafür können hier Maßnahmen und Kontrollen zum Nachweis der Einhaltung der Informationspflicht und Einwilligung des Betroffenen verknüpft werden.
  • Betroffenenrechte (Art 13-22 DSGVO):
Es muss erklärt werden, wie Betroffene ihr Recht auf Auskunft, Berechtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragung und Widerspruch ausüben können.
Dafür können hier Maßnahmen und Kontrollen zum Nachweis der Einhaltung der Betroffenenrechte zugeordnet werden.
  • Auftragsverarbeitung (Art 28 DSGVO):
Es muss erklärt werden, ob und warum die Verpflichtungen der Auftragsverarbeiter klar definiert und vertraglich geregelt sind.
Dazu wird eine Liste der Auftragsverarbeiter angezeigt. Diese kommen aus der Haupt-Verarbeitungstätigkeit.
  • Datenübermittlung in Drittländer (Art 44-49 DSGVO):
Es muss erklärt werden, ob Datenübermittlungen in Länder außerhalb der EU stattfinden sowie ob und wie diese Daten angemessen geschützt werden.
Dazu wird eine Liste der Empfänger in Drittländer angezeigt. Diese kommt aus der Haupt-VT.
  • Standpunkt der Betroffenen
Es muss beschrieben werden, ob und wie der Standpunkt der Betroffenen erhoben wurde.
Falls er nicht erhoben wurde, muss dies begründet werden!