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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/36/de: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen:  
Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen:  
* Art. 35 Abs. 3 DSGVO:
* Art. 35 Abs. 3 DSGVO:
:: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche
:: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Version vom 15. November 2021, 08:18 Uhr

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Nachricht im Original (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen: 
* Art. 35 Abs. 3 DSGVO: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.

Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen:

  • Art. 35 Abs. 3 DSGVO:
Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.