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| :: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche | :: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. | ||
Version vom 15. November 2021, 08:18 Uhr
Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen:
- Art. 35 Abs. 3 DSGVO:
- Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.
 
