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Glossar: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HITGuard User Guide
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==== DSFA ====
==== DSFA ====
DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter [[Special:MyLanguage/Datenschutz-Folgenabschätzung| "Datenschutz → DSFA"]] durchgeführt werden.
DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter [[Special:MyLanguage/Datenschutz-Folgenabschätzung| "Datenschutz → DSFA"]] durchgeführt werden.


==== LDAP ====  
==== LDAP ====  

Version vom 12. November 2020, 12:12 Uhr

Glossar

DSFA

DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter "Datenschutz → DSFA" durchgeführt werden.


LDAP

LDAP oder Lightweight Directory Access Protocol ist ein Netzwerkprotokollstandard, der in HITGuard zur Authentifizierung von Benutzern verwendet werden kann. Damit können sich Benutzer mit den Anmeldedaten aus Ihrem Authentication Provider anmelden. Mehr Information darüber finden sie unter Login Möglichkeiten und unter Globale Einstellungen.

TOMs

TOMs sind technische und organisatorische Maßnahmen oder Kontrollen, welche für den Umgang mit personenbezogenen Daten verwendet werden. Nach Art. 32 DSGVO sind Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Kriterien, die die TOM erfüllen müssen, ebenso wie einige Beispiele für entsprechende Maßnahmen sind in Art. 32 Abs. 1 DSGVO beschrieben. Mehr zur Erstellung und Verwendung von TOMs in HITGuard finden Sie unter "Datenschutz → TOMs".

VTs

VTs ist die Abkürzung für Verarbeitungstätigkeiten. Eine gesetzliche Definition des Begriffs findet sich in Art. 4 der DSGVO, dort wird der Begriff „Verarbeitung“ wie folgt definiert:

  • jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. D.h. jeder Vorgang oder Prozess der in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, egal ob Sie z.b. nur gespeichert werden oder für Auswertungen verwendet werden, ist eine Verarbeitungstätigkeit.