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Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HITGuard User Guide
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<u>Zugeordnete Verarbeitungstätigkeiten:</u>
<u>Zugeordnete Verarbeitungstätigkeiten:</u>
* Hier können Verarbeitungstätigkeiten (VTs) zu der DSFA zugeordnet werden. Die DSFA gilt für <b>alle</b> zugeordneten VTs.
* Hier können Verarbeitungstätigkeiten (VTs) zu der DSFA zugeordnet werden. Die DSFA gilt für <b>alle</b> zugeordneten VTs.
=== Erforderlichkeitsprüfung ===
<b>beschreibung</b>
==== Ausnahme von der DSFA ====
<b>beschreibung</b>
==== Erforderlichkeit der DSFA vorgegeben ====
<b>beschreibung</b>
==== Schwellwertanalyse ====
<b>beschreibung</b>
=== Informationen zur Verarbeitung ===
<b>beschreibung</b>
==== Normen und Standards ====
<b>beschreibung</b>
==== Daten und Betriebsmittel ====
<b>beschreibung</b>
==== Lebenszyklus von Daten und Prozessen ====
<b>beschreibung</b>
==== Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ====
<b>beschreibung</b>
==== Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ====
<b>beschreibung</b>
=== Risikobewertung und Maßnahmenplanung ===
<b>beschreibung</b>
=== Konsultationen ===
<b>beschreibung</b>

Version vom 8. September 2020, 06:29 Uhr

Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.

Eine DSFA in HITGuard kombiniert die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung und die folgende DSFA in einem. Zuerst wird die Erforderlichkeitsprüfung durchgeführt und anschließend je nach Ergebnis dieser muss im Anschluss eine DSFA durchgeführt werden oder nicht.

In HITGuard sind diese DSFA's unter dem Menüpunkt "Datenschutz → DSFA" zu finden und zu verwalten.


DSFA

Screenshot von der Übersicht der DSFA's

Um eine DSFA zu erstellen muss in der Übersicht der DSFA's ("Datenschutz → DSFA") der "Plus"-Button geklickt werden.

Um eine DSFA zu bearbeiten muss auf die gewünschte DSFA doppelt geklickt werden.

Überprüfungsdetails

Im Nachfolgenden, werden die Überprüfungsdetails einer DSFA näher beschrieben.

Screenshot Step 1

Bezeichnung:

  • Hier wird eine Bezeichnung für die DSFA vergeben.

Bestätiger:


Sachbearbeiter:

  • Hier kann eine Person eingetragen werden, welche die DSFA durchführen soll.

Prüfer:

  • Hier kann eine Person eingetragen werden, welche die Ausarbeitung der DSFA prüft.

Versionsdatum:

  • Hier muss ein Datum für die Version der DSFA eingetragen werden.

Versionsnummer:

  • Hier muss eine Versionsnummer für die Version der DSFA eingetragen werden. (für Historisierung)

Zugeordnete Verarbeitungstätigkeiten:

  • Hier können Verarbeitungstätigkeiten (VTs) zu der DSFA zugeordnet werden. Die DSFA gilt für alle zugeordneten VTs.

Erforderlichkeitsprüfung

beschreibung

Ausnahme von der DSFA

beschreibung

Erforderlichkeit der DSFA vorgegeben

beschreibung

Schwellwertanalyse

beschreibung

Informationen zur Verarbeitung

beschreibung

Normen und Standards

beschreibung

Daten und Betriebsmittel

beschreibung

Lebenszyklus von Daten und Prozessen

beschreibung

Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit

beschreibung

Persönlichkeitsrechte der Betroffenen

beschreibung

Risikobewertung und Maßnahmenplanung

beschreibung

Konsultationen

beschreibung