Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterschied zwischen den Versionen
Weitere Optionen
Faha (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Faha (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 9: | Zeile 9: | ||
<b>Screenshot von der Übersicht der DSFA's</b> | <b>Screenshot von der Übersicht der DSFA's</b> | ||
==DSFA== | == DSFA == | ||
Um eine DSFA zu erstellen muss in der Übersicht der DSFA's ("Datenschutz → DSFA") der "Plus"-Button geklickt werden. | |||
Um eine DSFA zu bearbeiten muss auf die gewünschte DSFA doppelt geklickt werden. | |||
Version vom 8. September 2020, 06:12 Uhr
Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.
Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.
Eine DSFA in HITGuard kombiniert die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung und die folgende DSFA in einem. Zuerst wird die Erforderlichkeitsprüfung durchgeführt und anschließend je nach Ergebnis dieser muss im Anschluss eine DSFA durchgeführt werden oder nicht.
In HITGuard sind diese DSFA's unter dem Menüpunkt "Datenschutz → DSFA" zu finden und zu verwalten.
Screenshot von der Übersicht der DSFA's
DSFA
Um eine DSFA zu erstellen muss in der Übersicht der DSFA's ("Datenschutz → DSFA") der "Plus"-Button geklickt werden.
Um eine DSFA zu bearbeiten muss auf die gewünschte DSFA doppelt geklickt werden.