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Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HITGuard User Guide
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Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.
Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.


Die DSFA in weiterer Folge (wenn notwendig) muss mehrere Schritte absolvieren für die VT(s) zu dokumentieren sind inkl. einer Risikobewertung und Maßnahmeplanung.
In HITGuard erfolgen diese DSFA-Erforderlichkeitsprüfungen und DSFA's unter dem Menüpunkt "Datenschutz → DSFA".
 
Eine DSFA in HITGuard kombiniert die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung und die folgende DSFA in einem. Zuerst wird die Erforderlichkeitsprüfung durchgeführt und anschließend je nach Ergebnis dieser muss im Anschluss eine DSFA durchgeführt werden oder nicht.

Version vom 8. September 2020, 06:04 Uhr

Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss laut DSGVO dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung.

Für verwandte VTs kann auch ein und dieselbe DSFA-Erforderlichkeitsprüfung gelten um zu erklären, dass eine DSFA für die VTs notwendig ist oder nicht.

In HITGuard erfolgen diese DSFA-Erforderlichkeitsprüfungen und DSFA's unter dem Menüpunkt "Datenschutz → DSFA".

Eine DSFA in HITGuard kombiniert die DSFA-Erforderlichkeitsprüfung und die folgende DSFA in einem. Zuerst wird die Erforderlichkeitsprüfung durchgeführt und anschließend je nach Ergebnis dieser muss im Anschluss eine DSFA durchgeführt werden oder nicht.