Die anderen Punkte können verwendet werden, um Überprüfungen, Gefährdungslagen, Maßnahmen und Kontrollen, die im Zuge der Meldungen erstellt/durchgeführt wurden, zu verknüpfen. Beim Verknüpfen von Überprüfungen und Gefährdungslagen besteht außerdem die Möglichkeit, die Maßnahmen und Kontrollen, die mit den ausgewählten Überprüfungen/Gefährdungslagen verknüpft sind, ebenfalls gleich mit der Akte zu verknüpfen.
Die anderen Punkte können verwendet werden, um Überprüfungen, Risiken, Maßnahmen und Kontrollen, die im Zuge der Meldungen erstellt/durchgeführt wurden, zu verknüpfen oder sie an dieser Stelle neu zu erstellen. Beim Verknüpfen von Überprüfungen und Risiken besteht außerdem die Möglichkeit, die Maßnahmen und Kontrollen, die mit den ausgewählten Überprüfungen/Risiken verknüpft sind, ebenfalls gleich mit der Akte zu verknüpfen.
Version vom 1. Dezember 2025, 10:39 Uhr
Die anderen Punkte können verwendet werden, um Überprüfungen, Risiken, Maßnahmen und Kontrollen, die im Zuge der Meldungen erstellt/durchgeführt wurden, zu verknüpfen oder sie an dieser Stelle neu zu erstellen. Beim Verknüpfen von Überprüfungen und Risiken besteht außerdem die Möglichkeit, die Maßnahmen und Kontrollen, die mit den ausgewählten Überprüfungen/Risiken verknüpft sind, ebenfalls gleich mit der Akte zu verknüpfen.