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Translations:Glossar/2/de: Unterschied zwischen den Versionen

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==== DSFA ====
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DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter [[Special:MyLanguage/Datenschutz-Folgenabschätzung| "Datenschutz → DSFA"]] durchgeführt werden.
DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter [[Special:MyLanguage/Datenschutz-Folgenabschätzung| Datenschutz → DSFA]] durchgeführt werden.

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2023, 13:10 Uhr

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==== DSFA ====
DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter [[Special:MyLanguage/Datenschutz-Folgenabschätzung| Datenschutz → DSFA]] durchgeführt werden.

DSFA

DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. Für eine jede Verarbeitungstätigkeit (VT) muss, laut DSGVO, dokumentiert entschieden werden, ob eine Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) durchzuführen ist. Dies erfolgt im Zuge einer sogenannten DSFA-Erforderlichkeitsprüfung. Diese DSFA und DSFA-Erforderlichkeitsprüfung kann in HITGuard unter Datenschutz → DSFA durchgeführt werden.

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