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Wenn aus einer DSFA hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, dann muss der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren, falls er keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft oder treffen kann. Auch dieser Schritt ist hier in HITGuard dokumentierbar indem dem sie die Entscheidung der Datenschutzbehörde erfassen bzw. auf den DSFA Bericht verweisen.
Wenn aus einer DSFA hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, muss der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren, falls er keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft oder treffen kann. Auch dieser Schritt ist hier in HITGuard dokumentierbar indem dem sie die Entscheidung der Datenschutzbehörde erfassen bzw. auf den DSFA Bericht verweisen.

Aktuelle Version vom 28. Juli 2022, 10:36 Uhr

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Wenn aus einer DSFA hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, muss der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren, falls er keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft oder treffen kann. Auch dieser Schritt ist hier in HITGuard dokumentierbar indem dem sie die Entscheidung der Datenschutzbehörde erfassen bzw. auf den DSFA Bericht verweisen.

Wenn aus einer DSFA hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, muss der Verantwortliche vor der Verarbeitung die Aufsichtsbehörde konsultieren, falls er keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft oder treffen kann. Auch dieser Schritt ist hier in HITGuard dokumentierbar indem dem sie die Entscheidung der Datenschutzbehörde erfassen bzw. auf den DSFA Bericht verweisen.