Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/36/de: Unterschied zwischen den Versionen
Aus HITGuard User Guide
Weitere Optionen
Neue Version von externer Quelle importiert |
Neue Version von externer Quelle importiert |
||
| (Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen: | Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen: | ||
* Art. 35 Abs. 3 DSGVO | * Art. 35 Abs. 3 DSGVO: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. | ||
Aktuelle Version vom 6. März 2023, 12:10 Uhr
Es gibt Fälle in denen es vorgeschrieben ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen. Dazu zählen:
- Art. 35 Abs. 3 DSGVO: Betrifft die automatisierte Verarbeitung einschließlich Profiling, die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von personenbezogenen Daten bzw. strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten sowie systematische, umfangreiche Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche.