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Translations:Datenschutz-Folgenabschätzung/30/de: Unterschied zwischen den Versionen

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<u>Ähnlichkeitsprüfung:</u>
<u>Ähnlichkeitsprüfung:</u> Wenn die Überprüfung ähnlicher Verarbeitungstätigkeiten aufgrund von Art, Umfang, Umständen und Zweck ähnlich hohe Risiken ergibt, dann kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam vorgenommen werden (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).
:Wenn die Überprüfung ähnlicher Verarbeitungstätigkeiten aufgrund von Art, Umfang, Umständen und Zweck ähnlich hohe Risiken ergibt, dann kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam vorgenommen werden (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).

Aktuelle Version vom 6. März 2023, 12:10 Uhr

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<u>Ähnlichkeitsprüfung:</u> Wenn die Überprüfung ähnlicher Verarbeitungstätigkeiten aufgrund von Art, Umfang, Umständen und Zweck ähnlich hohe Risiken ergibt, dann kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam vorgenommen werden (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).

Ähnlichkeitsprüfung: Wenn die Überprüfung ähnlicher Verarbeitungstätigkeiten aufgrund von Art, Umfang, Umständen und Zweck ähnlich hohe Risiken ergibt, dann kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemeinsam vorgenommen werden (Art. 35 Abs. 1 DSGVO).